Die Grundrechte

Die Grundrechte stehen im ersten Abschnitt des Grundgesetzes.
Sie gelten für alle Menschen in Deutschland und schützen die Würde, Freiheit und Gleichheit jedes Einzelnen.

Schon im ersten Artikel steht:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das bedeutet: Kein Mensch darf erniedrigt oder ungerecht behandelt werden – egal, welche Hautfarbe, Religion, Herkunft oder Meinung er hat.

Weitere wichtige Grundrechte sind:

  • Artikel 2: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
  • Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Artikel 5: Meinungsfreiheit
  • Artikel 8: Versammlungsfreiheit
  • Artikel 10: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
  • Artikel 11: Freizügigkeit (freie Wahl des Wohnorts)
  • Artikel 12: Berufsfreiheit

Diese Rechte können nur in besonderen Fällen eingeschränkt werden – zum Beispiel zum Schutz anderer Menschen oder der öffentlichen Sicherheit.