Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Das steht in Artikel 20 des Grundgesetzes.
Das bedeutet:
- Demokratisch = Das Volk wählt seine Vertreter selbst.
- Sozial = Der Staat sorgt dafür, dass niemand völlig ohne Hilfe bleibt.
- Bundesstaat = Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die eigene Regierungen und Parlamente haben.
Der deutsche Staat hat drei Gewalten (Gewaltenteilung):
- Gesetzgebende Gewalt (Legislative): Der Bundestag und der Bundesrat machen die Gesetze.
- Ausführende Gewalt (Exekutive): Die Regierung und die Verwaltung führen die Gesetze aus.
- Rechtsprechende Gewalt (Judikative): Die Gerichte wachen darüber, dass die Gesetze eingehalten werden.
An der Spitze des Staates steht der Bundespräsident, das wichtigste politische Amt hat aber der Bundeskanzler, der die Regierung leitet.