Der Staatsaufbau der BRD

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Das steht in Artikel 20 des Grundgesetzes.


Das bedeutet:

 

  • Demokratisch = Das Volk wählt seine Vertreter selbst.
  • Sozial = Der Staat sorgt dafür, dass niemand völlig ohne Hilfe bleibt.
  • Bundesstaat = Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, die eigene Regierungen und Parlamente haben.

Der deutsche Staat hat drei Gewalten (Gewaltenteilung):

  1. Gesetzgebende Gewalt (Legislative): Der Bundestag und der Bundesrat machen die Gesetze.
  2. Ausführende Gewalt (Exekutive): Die Regierung und die Verwaltung führen die Gesetze aus.
  3. Rechtsprechende Gewalt (Judikative): Die Gerichte wachen darüber, dass die Gesetze eingehalten werden.

An der Spitze des Staates steht der Bundespräsident, das wichtigste politische Amt hat aber der Bundeskanzler, der die Regierung leitet.