Das Grundgesetz nennt wichtige Einrichtungen, die den Staat leiten. Sie heißen Verfassungsorgane.
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Verfassungsorgan |
Aufgabe |
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Bundestag |
Gewählte Abgeordnete machen Gesetze und kontrollieren die Regierung. |
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Bundesrat |
Vertreter der Bundesländer stimmen bei Gesetzen mit ab. |
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Bundespräsident/in |
Staatsoberhaupt, vertritt Deutschland und unterschreibt Gesetze. |
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Bundesregierung |
Bundeskanzler/in und Minister/innen regieren das Land. |
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Bundesverfassungsgericht |
Prüft, ob Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen. |
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung gewählt.
Der Bundeskanzler ist der Regierungs-Chef, das heißt, er leitet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.